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Was kann den Betrieb von Photovoltaik gefährden?

Der Betrieb von Photovoltaik kann durch die verschiedensten Ereignisse gestört werden. Wesentliche potentielle Gefahren für Sachschäden an Photovoltaik bilden Naturereignisse, Menschen, Tiere, höhere Gewalt, Konstruktionsmängel, Verschleiss.

 

Die Naturereignisse Hagel, Sturm, Blitzschlag in Verbindung mit Feuer und Überspannung können den Betrieb von Photovoltaik gefährden. Nicht ausgeschlossen sind darüberhinaus Schäden durch Erdbeben, Schneelast und vereinzelt auch durch Überschwemmung.

Vom Mensch werden vorsätzlich, fahrlässig oder aus Unwissenheit Schäden verursacht. Dazu zählen insbesondere Diebstahl, Vandalismus und Feuer.

Einige Tiere haben eine Vorliebe für die Knabberei an frei zugänglichen Kabeln entwickelt. Die Folge sind oft Kurzschlüsse, Schmorschäden und eine Demontage der Photovoltaik-Module mit anschließender Kabelneuverlegung.

Konstruktionsmängel werden hauptsächlich durch das Setzen von zu wenigen Befestigungspunkten beim Montagegestell verursacht. In der Folge könnte die Konstruktion bei Schneelast oder Winddruck nachgeben.

Verschleiss tritt bei jeder Photovoltaik-Anlage in verschiedenster Form auf. Die Leistung der Photovoltaik-Module sinkt mit zunehmenden Alter. Die Verkabelung kann durch die Einwirkung von UV-Strahlung oder Ozon brüchig werden. Die für Verschleiss anfälligste Komponente einer Photovoltaik-Anlage dürfte jedoch der Wechselrichter sein. Durch die Alterung der elektronischen Bauteile sind hier Ausfälle vorprogrammiert.

Was umfassen Photovoltaik-Versicherungen?

Zur Absicherung von Photovoltaik bieten sich sogenannte Allgefahrenversicherungen an. Unter Allgefahrenversicherungen versteht der Fachmann Versicherungen bei denen sich der Versicherungsumfang nicht auf speziell definierte Gefahren und Risiken beschränkt. Stattdessen werden alle Ereignisse versichert, die nicht explizit ausgeschlossen sind.

Im Schadenfall wird der Neuwert der Komponenten erstattet. Wurde die Versicherungssumme inkl. Montagekosten gebildet, sind die Kosten zur Demontage und Montage im Schadenfall ebenfalls mit versichert.

Sofern Ertragsausfall im Versicherungsumfang mit enthalten ist, werden bei Vorliegen eines versicherten Ereignisses Ertragsausfallzahlungen geleistet.

Was kann nicht versichert werden?

Im Rahmen der Allgefahrenversicherung für Photovoltaik können bis auf die nachfolgend aufgeführten Ereignisse alle Risiken abgesichert werden:

  • Kriegsereignisse, innere Unruhen, Kernernergie
  • Garantieschäden, Abnutzung, Verschleiss
  • Vorsätzlich vom Versicherungsnehmer herbeigeführte Schäden

Photovoltaik-Betreiber versichern?

Der oben aufgeführte Versicherungsumfang bezieht sich auf die Erstattung von Sachschäden an Photovoltaik-Anlagen. Dabei sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass eine Photovoltaik-Anlage auch Fremdschäden verursachen kann.

Beispielsweise könnten sich Module vom Dach lösen und Personen- oder Sachschäden anrichten. Ebenfalls denkbar wäre, dass die Photovoltaik-Anlage durch fehlerhafte Wechselrichter Schäden im Stromnetz anrichtet, wodurch teure Folgeschäden, wie defekte Computer, Verdienstausfälle, Vermögensschäden eintreten könnten.

Eine noch gößeres Schadenrisiko geht von der Photovoltaik-Installation auf fremden Dächern aus. Allmählich eintretende Feuchtigkeit an den Anschraubpunkten des Montagegestells könnte beispielsweise eine Erneuerung des Dachstuhles verusachen. Der Gebäude-Eigentümer wird in solchen Fällen den Photovoltaik-Betreiber zur Kasse bitten.

Derartige Fremdschäden durch Photovoltaik können über eine Betreiberhaftpflicht-Versicherung mit optionalem Einschluss von Allmählichkeits- und Gebäudeschäden versichert werden.

 
 
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